Auch Großeltern haben ein sogenanntes Umgangsrecht und dürfen ihre Enkelkinder regelmäßig sehen. Aber was passiert, wenn die eigenen Kinder diesen Umgang unterbinden? Können die Umgangsrechte eingeklagt werden?
Auch Großeltern haben ein sogenanntes Umgangsrecht und dürfen ihre Enkelkinder regelmäßig sehen. Aber was passiert, wenn die eigenen Kinder diesen Umgang unterbinden? Können die Umgangsrechte eingeklagt werden?
Stab und Besetzung
Moderation | Julia Menger |
Aber auch wenn die Großeltern engen Kontakt zu ihren Enkeln haben, ergeben sich jede Menge rechtlicher Fragen. Was ist beispielsweise im Urlaub, wenn das Enkelkind erkrankt oder bei einem Unfall verletzt wird? Dürfen die Großeltern - ohne Rücksprache mit den Eltern - Entscheidungen zur medizinischen Behandlung treffen? Ihre Fragen zu diesem Thema beatwortet Gilbert Häfner, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichtes in Dresden, live in der Sendung.
Berichte über aktuelle Ereignisse, Gespräche mit Prominenten und praktische Tipps.
programm.ARD.de © rbb | ARD Play-Out-Center || 01.07.2024