Man kann das Grundgesetz inhaltlich in zwei größere Themen unterteilen. Erstens: die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Zweitens: die Organisation des Staates.
Man kann das Grundgesetz inhaltlich in zwei größere Themen unterteilen. Erstens: die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Zweitens: die Organisation des Staates.
programm.ARD.de © rbb | ARD Play-Out-Center || 31.05.2023