• 21.05.2024
      12:05 Uhr
      Tagesgespräch Antrag auf Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Führer - Wie blicken Sie darauf? | ARD alpha
       

      Der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Netanjahu und mehrere Hamas-Anführer beantragt. Was halten Sie davon?
      Zu Gast bei Moderatorin Stephanie Heinzeller ist Jan-Christoph Kitzler, der ARD-Korrespondent in Israel und Christoph Safferling, Professor für Internationales Strafrecht an der Uni Erlangen-Nürnberg.

      Dienstag, 21.05.24
      12:05 - 13:00 Uhr (55 Min.)
      55 Min.
      Stereo

      Der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Netanjahu und mehrere Hamas-Anführer beantragt. Was halten Sie davon?
      Zu Gast bei Moderatorin Stephanie Heinzeller ist Jan-Christoph Kitzler, der ARD-Korrespondent in Israel und Christoph Safferling, Professor für Internationales Strafrecht an der Uni Erlangen-Nürnberg.

       

      Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - so lautet die Anklage, auf deren Grundlage der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Haftbefehle beantragt hat. Ziel davon sind Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant, aber auch Anführer der islamistischen Hamas im Gaza-Streifen, Jihia al-Sinwar, und weitere Hamas-Vertreter.

      Beide Seiten sind empört
      In Israel wird der Antrag auf Haftbefehl gegen Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant heftig kritisiert. Auch die Hamas lehnt den Antrag auf Haftbefehl gegen mehrere ihrer Anführer entschieden ab. Beide Seiten sprachen von einer Täter-Opfer-Umkehr.

      Auch die USA kritisierten das Vorgehen des IStGH-Chefanklägers als "empörend". Es gebe keine Gleichwertigkeit zwischen Israel und der Hamas, sagte der US-Präsident.

      Folgen der Beantragung der Haftbefehle
      Sollten die Haftbefehle erlassen werden, hätte das zur Folge, dass die Bewegungsfreiheit der Angeklagten massiv eingeschränkt wäre. Die 124 Staaten, die die Statuten des Gerichtshofs unterzeichnet haben, wären dann zur Festnahme und Auslieferung nach Den Haag an den Internationalen Strafgerichtshof verpflichtet, darunter auch Deutschland.

      Diskutieren Sie mit unserem kompetenten Studiogast über ein aktuelles Thema. Politik, Wirtschaft, Kultur, Religion und Sport - im Tagesgespräch debattieren wir über alle gesellschaftlich wichtigen Fragen. Unter dieser gebührenfreien Telefonnummer sind wir werktags ab 11 Uhr für Sie erreichbar: 0800 / 94 95 95 5

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