Weil Helmut Feldmann an einer unheilbaren Lungenkrankheit leidet, zieht er vors Bundesverfassungsgericht und fordert das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Seine Klage hat Erfolg: Mit Urteil vom 26. Februar 2020 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.
Weil Helmut Feldmann an einer unheilbaren Lungenkrankheit leidet, zieht er vors Bundesverfassungsgericht und fordert das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Seine Klage hat Erfolg: Mit Urteil vom 26. Februar 2020 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.
programm.ARD.de © rbb | ARD Play-Out-Center || 17.06.2024